1. Kryptowährungen gar nicht erst angeben
Ob durch Handel, Verkauf oder als Zahlungsmittel – sämtliche Krypto-Einkünfte müssen vollständig deklariert werden. Bußgelder liegen zwischen 50 € und 1.250 €, bei Wiederholung deutlich höher. Wer die Frist versäumt, riskiert zudem, dass der SPF (Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen) die Steuererklärung eigenständig erstellt – in der Regel mit einem deutlich höheren veranlagten Einkommen. Obendrein kann die Behörde einen Steuerzuschlag von 10 % bis 200 % auf die Steuerschuld erheben.
Auch Plattformen geraten zunehmend ins Visier: Coinbase musste kürzlich 21,5 Millionen US-Dollar Strafe zahlen.
Selbst wer nur gelegentlich handelt, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. Dank der EU-Richtlinie DAC8, die bis zum 31. Dezember 2025 von allen Plattformen umgesetzt werden muss, haben die belgischen Steuerbehörden jederzeit Zugang zu den Daten der Anleger – vieles davon läuft automatisch.

2. Privates und gewerbliches Handeln verwechseln
Gelegentliche Transaktionen zu privaten Zwecken gelten in der Regel als private Veräußerungsgewinne. Diese können niedriger besteuert oder – bei unregelmäßigem, spekulativem Charakter – sogar steuerfrei sein. Sobald der Handel jedoch systematisch und strukturiert betrieben wird, stuft die Finanzverwaltung die Tätigkeit als gewerblich ein – unabhängig davon, ob es sich um einen Freiberufler oder ein großes Unternehmen handelt. Wer erkennbar regelmäßig mit Krypto Geld verdient oder dafür professionelle Tools einsetzt, unterliegt der Einkommensteuer.
3. Kleine Transaktionen ignorieren

Viele Anleger übersehen kleine Trades oder geringfügige Krypto-Transaktionen in der Annahme, diese seien nicht meldepflichtig. Doch auch Kleinbeträge summieren sich: Wer beispielsweise wöchentlich Bitcoin im Wert von 50 € verkauft, kommt im Jahr auf mehrere Tausend Euro. Werden diese nicht gemeldet, drohen Nachprüfungen oder Strafen.
Auch sogenannte Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte – etwa der Wechsel von Bitcoin in Ethereum – gelten als steuerpflichtige Vorgänge, selbst wenn kein Euro fließt, sofern dabei ein Gewinn erzielt wird.
4. Fehlende Dokumentation beim Krypto-Kauf
Einer der häufigsten und zugleich teuersten Fehler: mangelnde Aufzeichnungen. Selbst bei vollständiger Ehrlichkeit verlangen die belgischen Steuerbehörden im Falle einer Prüfung Belege – und die Beweislast liegt ausschließlich beim Anleger.
Empfehlenswert ist daher:
- Eine zentrale Software oder Tabelle zur Erfassung aller Transaktionen nutzen
- Monatliche oder vierteljährliche Transaktionshistorien exportieren
- Screenshots oder PDF-Bestätigungen von Trades, Staking-Erträgen oder Crowdlending-Zinszahlungen sichern
- Unterlagen langfristig aufbewahren
5. Plattformübergreifende Meldepflichten übersehen

Viele belgische Krypto-Anleger vergessen, dass auch Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte und Wallet-Transfers auf Plattformen wie Crypto.com, Coinhouse und anderen meldepflichtig sein können. Übertragungen zwischen eigenen Wallets sind zwar steuerfrei, doch wenn dabei ein Gewinn realisiert wird, muss dieser ab 2026 gemeldet werden.
Bislang waren „vorsichtige Investoren" von der Meldepflicht befreit. Ab dem 1. Januar 2026 gilt jedoch eine neue Solidaritätsabgabe von 10 % auf langfristige Kursgewinne. Krypto-Portfolio- und Steuer-Tracker leisten hier wertvolle Dienste.
Transparente Diversifikation
Wem das Tracking von Staking, DeFi-Erträgen oder zahlreichen Wallet-Transfers über den Kopf wächst, der kann sein Portfolio durch Crowdlending über 8lends diversifizieren. Die Plattform ermöglicht es, Kryptowährungen an verifizierte Kreditnehmer zu verleihen und dabei planbare Renditen zu erzielen – ohne die Komplexität von Staking oder DeFi-Protokollen.
- Einfachere Dokumentation: Detaillierte Transaktionsberichte stehen zur Verfügung.
- Planbare, besicherte Erträge: Anders als bei schwankenden Staking- oder Liquiditätspool-Renditen sind Crowdlending-Erträge besser kalkulierbar.
- Portfolio-Diversifikation: Eine weitere Möglichkeit, mit Krypto Erträge zu erzielen – ohne ständig aktiv handeln zu müssen.
6. Das falsche Land für die Steuererklärung wählen
Die steuerlichen Pflichten hängen maßgeblich vom Wohnsitz ab. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu Doppelbesteuerung oder Strafen wegen unvollständiger Angaben führen. Selbst wer im Ausland lebt, ist nicht automatisch von der belgischen Steuerpflicht befreit – schon ein Aufenthalt von nur sieben Tagen kann unter bestimmten Umständen zur steuerlichen Ansässigkeit führen.
Anders als viele andere Länder stellt Belgien nicht auf die 183-Tage-Regel ab. Entscheidend sind vielmehr:
- Der Hauptwohnsitz – ob gemietet oder als Eigentum
- Der Wohnort von Ehepartner und Kindern
- Der Ort der beruflichen Tätigkeit
- Die wichtigsten wirtschaftlichen Verbindungen, insbesondere Bankkonten
7. Sich ausschließlich auf Exchange-Zusammenfassungen verlassen

Viele Anleger nutzen ausschließlich die von Krypto-Börsen generierten Zusammenfassungen für ihre Steuererklärung. Diese können hilfreich sein, bilden aber häufig nicht alle steuerpflichtigen Vorgänge ab und lassen wichtige Details aus.
Beispielsweise:
- Krypto-zu-Krypto-Trades, Staking-Erträge oder DeFi-Transaktionen werden oft nicht erfasst.
- Transfers zwischen verschiedenen Wallets oder Plattformen fehlen mitunter.
- Abweichungen bei der Bewertung können entstehen, wenn die Börse eigene Zeitstempel oder Umrechnungsmethoden verwendet.
8. Abgabefrist am 15. Juli beachten
In der dynamischen Krypto-Welt ist es leicht, den Überblick zu verlieren – gerade wenn man als Staker, Miner oder Unternehmer zahlreiche Anlagen im Blick behalten muss. Die Abgabefrist für die elektronische Steuererklärung über Tax-on-Web ist der 15. Juli (bzw. der 30. Juni bei Papierabgabe). Wer eine Fristverlängerung benötigt, muss diese vorher beantragen. Über einen Steuerberater kann die Abgabe bis zum 28. Oktober erfolgen.
Wichtig: Alle Vermögenswerte müssen korrekt in Euro umgerechnet werden, und sämtliche Transaktionsdaten sind mit genauem Datum festzuhalten. Gerade die Datumsangaben werden häufig vergessen.
9. Schenkungen, Spenden und Airdrops außer Acht lassen

Da sie selbst keinen Gewinn daraus erzielen, vergessen viele belgische Anleger, Schenkungen, Spenden und Airdrops in der Steuererklärung anzugeben.
Dabei gilt: Die Übertragung von Kryptowährungen an Dritte unterliegt der Schenkungssteuer, berechnet auf Basis des Werts zum Zeitpunkt der Schenkung abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten. Spenden – auch an gemeinnützige Organisationen – sind meldepflichtig, können aber unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Für Airdrops gibt es noch keine offizielle Regelung, doch ein Gerichtsurteil hat festgelegt, dass solche Zuwendungen mit 33 % besteuert werden.
10. Auf professionelle Beratung verzichten
Schließlich versuchen viele Anleger, die komplexen Steuerregeln ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen. Die Krypto-Besteuerung entwickelt sich rasant weiter, und selbst kleine Fehler können zu erheblichen Überzahlungen führen – oder dazu, dass man wertvolle Abzugsmöglichkeiten schlicht übersieht. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, einen auf belgisches Steuerrecht spezialisierten Berater hinzuzuziehen.
Fazit
Die Krypto-Besteuerung in Belgien ist komplex, doch wer die zehn häufigsten Fehler kennt, kann sich vor Bußgeldern, Strafen und unnötigem Stress schützen. Ob fehlende Einkommensmeldung, Verwechslung von privatem und gewerblichem Handel, vernachlässigte Kleintransaktionen, mangelnde Dokumentation, falsch eingeschätzte steuerliche Ansässigkeit oder versäumte Fristen – jeder dieser Fehler kostet am Ende weit mehr als die Zeit, die man für ein wenig Aufklärung investiert hätte.
Der Schlüssel zur Rechtskonformität liegt in sorgfältiger Buchführung, dem Einsatz geeigneter Tools und einem klaren Verständnis der eigenen Steuerpflichten. Krypto-Tracker, Steuersoftware und Plattformen wie 8lends können die Berichterstattung vereinfachen und helfen, Krypto-Einkünfte effizient zu verwalten. Gleichzeitig bietet 8lends die Möglichkeit, in ertragreiche Kreditprojekte zu investieren, deren Risiko auf zahlreiche Anleger verteilt wird. Im Falle eines Zahlungsausfalls sind die Erträge stets durch Sicherheiten gedeckt.




