Back to Blog

Neue Tokens vs. alte Tokens: So besteuert Österreich Krypto 2026

Österreichs Krypto-Reform hat eine harte Grenze durch jedes Anleger-Wallet gezogen: Alles, was bis einschließlich 28. Februar 2021 erworben wurde, bleibt im alten, oft steuerfreien Regime; alles danach unterliegt einem pauschalen Kapitalertragsteuersatz von 27,5%. Zu wissen, auf welcher Seite dieser Linie jede Position liegt — und wie Durchschnittskosten, Airdrops, Staking, NFTs und Crowdlending behandelt werden — entscheidet darüber, was du tatsächlich zahlen musst.

💵 Steuern
In This Article

Stichtag 1. März 2021: alte vs. neue Tokens

Österreich hat 2022 sein steuerliches Rahmenwerk für digitale Vermögenswerte grundlegend überarbeitet — rückwirkend mit einem einzigen Stichtag. Krypto, die am oder vor dem 28. Februar 2021 erworben wurde — die „alten Tokens“ — bleibt unter den Regeln vor der Reform („Bestandsschutz“). Krypto, die am oder nach dem 1. März 2021 erworben wurde, ist ein „neuer Token“ und fällt unter das neue Regime.

ALTErworben ≤ 28. Feb. 2021. Veräußerungsgewinne sind in deiner E1-Erklärung vollständig steuerfrei — unabhängig von Haltedauer oder Gewinnhöhe. Einzige Voraussetzung: saubere Dokumentation des Erwerbsdatums.
NEUErworben ≥ 1. März 2021. Unterliegt dem österreichischen pauschalen 27,5%-Satz auf Veräußerungsgewinne bei Verkauf, Tausch oder Umtausch in Fiat. Keine steuerfreie Haltedauer; keine Ein-Jahres-Regel.

Die praktische Konsequenz: Zwei BTC im selben Wallet können völlig unterschiedliche steuerliche Ergebnisse haben — allein abhängig davon, wann sie gekauft wurden. Börsen-Records, Wallet-Historien und Screenshots der Erwerbsdaten sind heute strategische Assets, nicht bloß administratives Detail.

Nachweis Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Kannst du nicht belegen, dass ein Token am oder vor dem 28. Februar 2021 erworben wurde, kann das Finanzamt die Veräußerung als Transaktion mit neuen Tokens behandeln und 27,5% auf den gesamten Gewinn festsetzen.

Kapitalertragsteuer auf Krypto in Österreich

Unter dem alten Rahmen waren Krypto, die vor der Veräußerung länger als ein Jahr gehalten wurden, von der Steuer auf Veräußerungsgewinne befreit — eine Regel, die Langfristanleger belohnte und kurzfristige Spekulation eher bestrafte. Die Reform hat die Ein-Jahres-„HODL“-Befreiung für neue Tokens vollständig abgeschafft. In einem Übergangsfenster bis zum 1. März 2022 konnten schnelle Veräußerungen sogar mit progressiven Einkommensteuersätzen bis zu 55% besteuert werden.

Heute wird nahezu jedes steuerpflichtige Krypto-Ereignis bei einem neuen Token mit pauschal 27,5% belegt. Das ist strukturell einfacher als bei den meisten europäischen Nachbarn. Belgien ordnet Trader in vage Kategorien ein, bei denen Anleger selten sicher sein können; in den Niederlanden gab es anhaltende gerichtliche Turbulenzen zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung fiktiver Gewinne. Österreich hat diese Unsicherheit gegen einen einzigen, planbaren Satz eingetauscht.

Krypto-Geschäftstätigkeit — Infrastruktur aufbauen, Validator-Nodes betreiben, als Unternehmen in Mining-Equipment investieren — wird in den meisten Fällen ebenfalls mit 27,5% besteuert, gilt aber als separate Tätigkeit gegenüber Investmentgewinnen. Beides lässt sich nicht beliebig miteinander verrechnen.

Altes FIFO vs. neue Durchschnittskostenmethode

Vor der Reform wendete Österreich die First In, First Out-Methode an: Die zuerst erworbenen Einheiten eines Assets galten als zuerst verkauft. Das konnte in steigenden Märkten die Gewinne nach oben treiben — die ältesten, günstigsten Einheiten trugen die größten Buchgewinne.

Nach der Reform: Durchschnittskosten

Für neue Tokens nutzt Österreich nun die Durchschnittskostenmethode. Alle Einheiten desselben Assets in einem einzelnen Wallet oder Konto werden zusammengefasst, und es wird ein gewichteter durchschnittlicher Anschaffungspreis berechnet. Bei einem Verkauf oder Tausch werden die Gewinne gegen diesen Durchschnittswert ermittelt, statt gegen ein konkretes Kaufdatum. Das glättet Volatilität und verhindert extreme Ergebnisse durch starke Kursschwankungen.

Veräußerungserlös(Euro-Wert der verkauften / getauschten / ausgegebenen Krypto)
Gewichtete Durchschnittskosten(Σ Kaufpreis × Einheiten) / Gesamtanzahl Einheiten im Wallet
=Steuerpflichtiger Gewinn × 27,5%

Eine Nuance, die man verinnerlichen sollte: Der Durchschnittspreis wird pro Wallet berechnet, nicht über das gesamte Portfolio hinweg. Das Verschieben von Tokens zwischen eigenen Wallets ist keine Veräußerung (siehe unten), kann aber die gebündelte Kostenbasis, die das Finanzamt bei einem späteren Verkauf ansetzt, spürbar verändern.

Weitere Ereignisse, die als Veräußerung gelten

Die 27,5% gelten immer dann, wenn du einen neuen Token veräußerst — nicht nur, wenn du gegen Euro verkaufst. Jedes der folgenden Ereignisse ist für neue Tokens steuerpflichtig, selbst wenn es sich wie reine Krypto-zu-Krypto-„Infrastruktur“ anfühlt:

— Steuerpflichtige Veräußerungen (neue Tokens)
  • Krypto gegen EUR oder eine andere Fiatwährung verkaufen
  • Eine Kryptowährung gegen eine andere tauschen (BTC → ETH etc.)
  • Krypto für Waren oder Dienstleistungen ausgeben
  • Airdrop-, Staking-, Fork- oder Bounty-Tokens verkaufen
  • In einen Stablecoin umwandeln (USDC, EUROe etc.)
  • Neue Tokens innerhalb beliebiger Zeiträume veräußern
— Kein Veräußerungsereignis
  • Krypto mit Fiat kaufen
  • Tokens zwischen Wallets verschieben, die du kontrollierst
  • Halten ohne Verkauf (nicht realisierte Gewinne)
  • Krypto als Geschenk erhalten (jede Höhe)
  • Alte Tokens veräußern, erworben ≤ 28. Feb. 2021
  • Token-zu-Token-Tauschs innerhalb desselben Chain-Wrappings (z. B. staking-abgeleitetes ETH ↔ ETH in manchen Fällen — Details prüfen)

Österreich ist bei Geschenken im Vergleich zu benachbarten EU-Ländern bemerkenswert großzügig: Du schuldest in Österreich nie allein deshalb Steuer, weil dir Krypto geschenkt wurde. Für einen breiteren Vergleich, wie die österreichische Pauschalbesteuerung gegenüber anderen EU-Regimen steht, sind unsere Guides zu Portugals Krypto-Steuerregime und Schwedens 30%-Steuer hilfreiche Referenzpunkte.

Steuerfreie Ereignisse

Bestimmte Arten, neue Krypto zu erhalten, sind an sich kein steuerpflichtiges Ereignis — aber Vorsicht vor der Kostenbasis-Falle. Der Zufluss löst keine Steuer aus; der spätere Verkauf fast immer schon — und wenn die Kostenbasis null ist, ist der gesamte Verkaufspreis steuerpflichtig.

Airdrops

Keine Steuer beim Erhalt. Wenn du später verkaufst, beträgt deine Kostenbasis jedoch €0 — damit ist der gesamte Verkaufspreis mit 27,5% steuerpflichtig. Wer 100 Tokens im Wert von je €20 (€2.000) erhält, schuldet zum Zeitpunkt des Erhalts nichts — verkauft er später für je €30 (€3.000), schuldet er 27,5% auf die vollen €3.000, also €825, weil die Kostenbasis null ist.

Staking-Rewards

Österreich behandelt reines Staking freundlicher als die meisten EU-Länder: keine Steuer beim Erhalt, ähnlich wie bei Airdrops. Die Kostenbasis ist €0, daher ist der gesamte spätere Verkaufspreis steuerpflichtig. Das kehrt sich in den Vergütungsfällen unten um, wenn Staking in eine gewerbliche Tätigkeit übergeht.

Hard Forks

Der Erhalt neuer Coins durch eine Chain-Spaltung wird im Zeitpunkt des Forks nicht besteuert. Die Kostenbasis ist €0; die Steuer entsteht bei der Veräußerung.

Bounties

Kostenlose Tokens als Belohnung folgen derselben Logik: nichts beim Erhalt, aber beim Verkauf wird der volle Betrag mit 27,5% realisiert. Der Verkauf von Bounty-Tokens im Wert von 2.000 Euro führt daher zu einer Steuerschuld von €550.

Wann du beim Erhalt zahlst: Mining, Liquiditätspools, Yield Farming

Nicht jede Belohnung wird bis zum Verkauf aufgeschoben. Wenn Krypto als Vergütung für eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt, fällt der 27,5%-Satz sofort auf den Euro-Wert am Tag des Zuflusses an — und zusätzlich auf jeden weiteren Gewinn, wenn der Token später verkauft wird.

  • Mining — beim Zufluss steuerpflichtig, und erneut auf spätere Gewinne
  • Validator / Staking als gewerbliche Tätigkeit
  • Yield-Farming-Rewards (Behandlung hängt vom Token ab)
  • Incentive-Rewards aus Liquiditätspools (nicht Swap-LP-Einkommen)
  • Krypto als Gehalt / Beratungshonorar
  • Trading als gewerbliche Tätigkeit

Liquiditätspools sind ein gutes Beispiel für Grenzfälle. Einfache Swaps innerhalb eines Pools sind beim Zufluss nicht steuerpflichtig — wirtschaftlich entspricht das einem Krypto-zu-Krypto-Tausch und fällt unter die Veräußerungsregel für neue Tokens. Explizite Rewards für das Bereitstellen von Liquidität (LP-Incentives, Farming-Yields) sind jedoch Vergütung und sofort steuerpflichtig.

Fenster

Vor März 2022 konnten Gewinne aus neuen Tokens, die innerhalb des Übergangsfensters realisiert wurden, mit progressiven Einkommensteuersätzen bis zu 55% besteuert werden. Dieses Fenster ist geschlossen — aber wenn du alte Erklärungen berichtigst oder das Finanzamt ein Jahr wieder aufrollt, können diese alten Sätze bei Veräußerungen vor Ende der Übergangsphase weiterhin relevant werden.

Crowdlending-Erträge unter dem Pauschalsatz

Crowdlending — bei dem mehrere Investoren Mittel bündeln, um Projekte oder Unternehmen gegen Zinsen zu finanzieren — wird in Österreich als Kapitaleinkommen besteuert. Erträge aus solchen Plattformen fallen unter den pauschalen Satz von 27,5%, genauso wie andere Krypto-Investmentgewinne. Das vereinfacht die Behandlung und passt zur österreichischen Logik fixer Steuersätze. Für einen breiteren Blick darauf, wo Crowdlending im Portfolio steht, siehe unseren Einstieg zu P2P-Kreditrisiken, die jeder Investor kennen muss.

Der praktische Grund, warum Crowdlending nach der Reform für österreichische Anleger attraktiv ist, ist simpel: Im Gegensatz zu DeFi-Yield-Farming — das Dutzende steuerpflichtige Events über Protokolle hinweg zu volatilen Euro-Bewertungen erzeugt — schafft strukturiertes Crowdlending planbare, vertraglich fixierte Einnahmen zu bekannten Zeitpunkten. Das macht die Dokumentation für den 27,5%-Satz deutlich einfacher.

Spotlight — 8lends

On-Chain-Crowdlending mit sauberem österreichischem Steuerprofil

8lends ist eine blockchain-native Crowdlending-Plattform, betrieben von der in der Schweiz ansässigen Maclear AG. Investoren finanzieren reale KMU-Kredite mit USDC und erhalten monatliche Zinsen zu festen, vertraglich definierten Sätzen — ein Renditeprofil, das sauber auf Österreichs pauschales 27,5%-Regime abbildet, ohne die Event-für-Event-Komplexität von Yield Farming.

Jede Investition, jede monatliche Zinszahlung und jede Rückzahlung des Kapitals wird über einen Smart Contract auf der Base-Blockchain ausgeführt und unveränderlich on-chain protokolliert. Der zeitgestempelte, gegenparteigebundene Audit-Trail entspricht genau dem, worauf österreichische Dokumentationsanforderungen — und die meisten Krypto-Steuer-Tools — angewiesen sind.

Jeder Kreditnehmer durchläuft 40+ Due-Diligence-Kriterien, bewertet vom Credit-Team der Maclear AG, und wird vor dem Listing mit AAA–D geratet. Kredite sind durch reale Sicherheiten gedeckt, und ausgewählte Projekte enthalten BuyBack-Schutz — 100% Rückzahlung des Kapitals, wenn ein Kreditnehmer mehr als 60 Tage in Verzug gerät.

Bis zu 25% APR
Renditespanne
27,5%
Österreichische Pauschalsteuer
On-chain
Voller Audit-Trail
AAA–D
Borrower-Rating
Offene Projekte ansehen →

NFTs: weiterhin wie „alte“ Tokens behandelt

NFTs fallen nicht unter das neue Krypto-Regime. Das Finanzamt klassifiziert sie derzeit nicht als virtuelle Währung, daher gelten weiterhin Österreichs alte einkommensteuerliche Regeln für den Verkauf privat gehaltener Vermögenswerte.

≥ 1 JHaltedauer ≥ 12 Monate. Der Gewinn beim Verkauf ist nach der Spekulationsgewinn-Regel vollständig steuerfrei. Dieselbe Struktur, die vor 2021 für alle Krypto galt.
< 1 JHaltedauer < 12 Monate. Es gilt die progressive Einkommensteuer — bis zu 55% im Spitzensteuersatz, plus etwaige Sozialabgaben.

Das macht Planung für NFT-Investoren entscheidend. Kurzfristige Flips können zu schmerzhaft hohen Steuerrechnungen führen; langfristiges Halten eröffnet eine vollständige Befreiung, die die meisten Krypto heute nicht mehr haben. Für Steuerdisziplin allgemein — inklusive der Art von Dokumentation, die Befreiungen verteidigbar macht — lässt sich unsere Übersicht zu den Dokumentationsanforderungen von Irish Revenue gut auf den österreichischen Kontext übertragen.

Rechenbeispiele

Drei kurze Szenarien zeigen, wie sich die Alt/Neu-Trennung und die Durchschnittskostenregel in der Praxis auswirken.

A
Anna — Wien Hypothetisches FIFO

Wenn Österreich noch FIFO nutzen würde: Anna kauft im Januar 1 BTC zu €44.000 und später 1 BTC zu €65.000. Danach verkauft sie 1 BTC für €70.000. FIFO behandelt das €44.000-Lot als zuerst verkauft.

Erlös: €70.000
FIFO-Kostenbasis: €44.000
Gewinn: €26.000
KESt @ 27,5% = €7.150
C
Carla — Linz Durchschnittskosten (aktuelle Regel)

Carla kauft 0,5 BTC zu €44.000, 0,3 BTC zu €50.000, 0,7 BTC zu €60.000 und 0,5 BTC zu €65.000. Gesamtausgaben: €124.500 für 2 BTC — im Schnitt €62.250 pro BTC. Dann verkauft sie 1 BTC zu €70.000.

Erlös: €70.000
Durchschnitts-Kostenbasis: €62.250
Gewinn: €7.750
KESt @ 27,5% = €2.131,25
D
David — Graz Airdrop → Verkauf

David erhält 100 Airdrop-Tokens im Wert von je €20 (€2.000). Beim Erhalt keine Steuer. Später verkauft er die Tokens für je €30 — aber seine Kostenbasis ist €0, nicht €20.

Erlös: 100 × €30 = €3.000
Kostenbasis: €0
Gewinn: €3.000
KESt @ 27,5% = €825
E
Eva — Salzburg NFT — < 1 Jahr Haltedauer

Eva kauft ein NFT für €5.000 und verkauft es 7 Monate später für €12.000. Weil NFTs weiterhin unter die alten Regeln für private Vermögenswerte fallen und die Haltedauer unter 12 Monaten liegt, gilt die progressive Einkommensteuer — nicht die pauschalen 27,5%. In ihrem Grenzsteuersatz von 42% wird der volle Gewinn mit dem regulären Satz besteuert.

Erlös: €12.000
Kostenbasis: €5.000
Gewinn: €7.000
Einkommensteuer @ 42% = €2.940

Fazit

Österreichs zweigeteiltes System gehört zu den anlegerfreundlicheren Krypto-Regimen in der EU — sobald man die Struktur verstanden hat. Alte Tokens behalten eine vollständige Steuerbefreiung, die kein Erwerb nach der Reform jemals erreichen kann — dadurch wird die Dokumentation von Käufen vor 2021 materiell wertvoll. Neue Tokens unterliegen einem einzigen pauschalen Satz von 27,5%, der einfacher ist als Belgiens Kategorienrätsel oder die niederländischen Streitigkeiten um fiktive Gewinne — aber er gilt auch für Tauschs und Ausgaben, nicht nur für Auszahlungen in Cash.

Die eigentliche Arbeit für österreichische Anleger ist heute operativ: Wallet-bezogene Aufzeichnungen führen, Krypto-zu-Krypto-Tauschs als echte Steuerereignisse behandeln, verstehen, wann Staking- oder Liquiditätsaktivität in Vergütungseinkommen kippt, und wissen, dass NFTs nach einem komplett anderen Regelwerk funktionieren.

Für Portfolios, die unter dem Pauschalsatz neu aufgebaut werden — besonders für Anleger, die sich von DeFi-Strategien mit hoher Event-Anzahl entfernen — bietet Crowdlending mit festen Sätzen ein saubereres Einkommensprofil. Bei 8lends passen monatliche Zinsen, vertraglich definierte Konditionen und ein blockchain-nativer Audit-Trail zur österreichischen Dokumentationsrealität — bei Renditen von bis zu 25% APR auf besicherte Kredite, die von der Maclear AG geprüft werden.

Suchst du Crowdlending-Erträge mit planbarer steuerlicher Behandlung unter Österreichs pauschalem 27,5%-Regime? Sieh dir die offenen Projekte von 8lends an — jedes mit vollständigem Rating, Sicherheiten-Details und einer on-chain Zahlungshistorie.

Jetzt investieren →
Share Article